Wie erhalte ich eine Verordnung?

Je nach Diagnose wird die Verordnung für die ergotherapeutische Behandlung von Ihrem Arzt ausgestellt. Das kann sowohl Ihr Hausarzt, als auch der Kinder-/Jugendarzt oder ein Facharzt, beispielsweise der Neurologe, der Psychiater, der Orthopäde oder der Chirurg sein.

Die Therapie findet dann entweder in der Praxis oder als Hausbesuch statt. Ein Hausbesuch muss in diesem Fall nicht immer zu Hause sein, sondern kann zum Beispiel auch ein Kindergarten, eine OGS, eine Werkstatt für behinderte Menschen, ein Wohn- oder Altersheim sein.

Da die Verordnung vom Arzt einen Therapiebeginn vorgibt, der, in der Regel, innerhalb der nächsten 10 Tage erfolgen muss, ist es ratsam, die Verordnung erst nach der Terminabsprache bei Ihrem behandelnden Arzt abzuholen.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Heilmittelverordnung.